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Öffnungszeiten Montag-Donnerstag 8:00 – 18:30 Uhr Freitag

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Praxisrundgang

Ihre Verordnung

Ihre Verordnung – gut zu wissen

Sie haben von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Rezept für Physiotherapie erhalten? Hier erfahren Sie, was die Abkürzungen darauf bedeuten, welche Fristen gelten und was auf Sie zukommt. Und wenn Sie Fragen haben: Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter.

Was bedeuten die Abkürzungen auf dem Rezept?

Auf Ihrer Heilmittelverordnung steht meist eine Abkürzung, die angibt, welche Behandlung Ihnen verordnet wurde. Die wichtigsten im Überblick:

  • KG – Krankengymnastik
  • MT – Manuelle Therapie
  • MLD – Manuelle Lymphdrainage
  • KG-Gerät – Krankengymnastik am Gerät
  • KG-ZNS – Krankengymnastik bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Wärmetherapie – z. B. Fango oder Heißluft

Was sich hinter den einzelnen Behandlungen verbirgt, erklären wir ausführlich auf unserer Seite Physiotherapie.

Das sollten Sie beachten

Beginn innerhalb von 28 Tagen

Ihre Behandlung sollte innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit, und Sie benötigen ein neues Rezept. Vereinbaren Sie Ihren ersten Termin daher am besten zeitnah.

Keine langen Unterbrechungen

Zwischen den einzelnen Behandlungsterminen sollten nicht mehr als 14 Tage liegen. Ist eine längere Pause nötig, sprechen Sie uns bitte an – in bestimmten Fällen ist eine Unterbrechung mit triftigem Grund möglich.

Termine zuverlässig wahrnehmen

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab – möglichst mindestens 24 Stunden vorher. So können wir die Zeit für andere Patientinnen und Patienten nutzen.

Was kostet mich die Behandlung?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Behandlungskosten je Termin sowie 10 Euro je Verordnung. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, bringen Sie bitte Ihren Nachweis mit. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte rechnen wir direkt mit Ihnen ab.

Neu: die Blankoverordnung bei Schulterbeschwerden

Bei bestimmten Schultererkrankungen gibt es seit Kurzem die sogenannte Blankoverordnung. Dabei stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nur die Diagnose – welche Behandlung in welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit sinnvoll ist, entscheiden wir als Praxis. Das richtet Ihre Therapie noch genauer an Ihrem Bedarf aus.

Noch Fragen zu Ihrem Rezept?

Rufen Sie uns einfach an – wir nehmen uns Zeit und erklären Ihnen alles rund um Ihre Verordnung.
Sie erreichen uns unter 02505 444 zu unseren Öffnungszeiten.

Stand: August 2026. Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen Ihrer Krankenkasse.

    Haben Sie Fragen?
    Schicken Sie gerne
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    Gerne sind wir auch telefonisch für Sie
    erreichbar unter der 02505 / 444.

    Wir freuen uns auf Sie!

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